Neuer Beschluss von Bund und Ländern zum Deutschlandticket

DAtum

Symbolbild Bahnverkehr als Darstellung zum Thema Deutschlandticket
Foto von Christian Lue auf Unsplash

Bund und Länder haben sich auf weitere Schritte zur Verlängerung des Deutschlandtickets im Nahverkehr geeinigt. Während das Ticket selbst für 2024 als gesichert gilt, sind die Fragen nach dem Preis und der Aufteilung der Finanzierung noch ungeklärt.

Wochenlang galt die Zukunft des Deutschlandtickets als ungewiss. Seit Anfang der Woche ist klar, dass Fahrgäste auch 2024 die Möglichkeit haben werden, das beliebte Ticket zu nutzen. Die Vereinbarung von Bund und Ländern sieht vor, dass Mittel, welche in diesem Jahr nicht verbraucht wurden, 2024 genutzt werden. Sie sollen finanzielle Nachteile der Verkehrsunternehmen, die durch das günstigere Ticket entstanden sind, ausgleichen.

Deutschlandticket 2024 - Preisänderung möglich

Die Verständigung von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf die Fortführung des Angebots beinhaltet nicht den Preis von aktuell 49 Euro. Von diesem wurde in Berlin als „Einführungspreis“ gesprochen. Die Aufgabe des Erarbeitens eines Konzeptes für die Umsetzung des Tickets 2024 liegt nun bei den Verkehrsministern. Ein mögliches Ergebnis könnte die Anhebung des Ticketpreises sein.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) begrüßte die Fassung eines neuen Beschlusses von Bund und Ländern. Er bezeichnete das Deutschlandticket als großen Erfolg. Boris Rhein, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz aus Hessen, sprach von dem Ticket als „Erfolgsmodell“. Er sagte, dass man es weiterführen wolle. Dafür einigte man sich auf ein Vorgehen. Einige Punkte sind jedoch noch offen. Hierzu zählen, wie bereits erwähnt, der zukünftige Preis des Tickets und die Finanzierung von Mehrkosten.

Keine Nachschusspflicht mehr

Die Verabredung Ende 2022 beinhaltete Zahlungen des Bundes und der Länder in Höhe von jeweils 1,5 Milliarden Euro an Betreiber von Bus und Bahn in den Jahren 2023 und 2024. Wer eventuelle Mehrkosten trägt, wurde bislang nicht abschließend entschieden. Eine Zahlung der Hälfte der anfallenden Mehrkosten von Bund und Ländern gilt nur für 2023 als beschlossen. Länder und Verkehrsbranche fordern diese Regelung auch für 2024. Eine weitere Nachschusspflicht im Jahr 2024 will man durch das bei den Verkehrsministern beauftragte Konzept ausschließen.